Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mediationsausbildung ist ausdrücklich so gestaltet, dass sie die folgenden aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die der qualitätssichernden Verbände erfüllt:
– Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016, am 1. September 2017 in Kraft getreten,
– Standards des Bundesverbandes Mediation e. V. (BM) vom 17. September 2017, treten zum 1. Januar 2018 in Kraft,
– Standards Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V. (BAFM), Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e. V. (BMWA), Schweizerischer Dachverband Mediation (SDM-FSM) und Österreichischer Bundesverband für Mediation (ÖBM) (entsprechend der Vereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung BM).
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben und/oder weiterführende Informationen wünschen, so melden Sie sich jederzeit sehr gerne bei uns, herzlich, Ihr IfAP-Team!